Rechtliches
Customer Terms (B2B)
Hinweis: Kunden können zusätzlich den Rahmenvertrag als PDF einsehen.
Camphire LLC – Customer Terms (B2B)
Plattform- und Vermittlungsbedingungen für Unternehmen
Stand: 15.3.2026
0. Anbieter, Kontakt
Anbieter der Plattform „Camphire“ ist:
Camphire LLC
1621 CENTRAL AVE # 54891
CHEYENNE, WY 82001
United States of America
E-Mail: info@camphire.de
(„Camphire“)
1. Geltungsbereich, Begriffe, B2B
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Camphire-Plattform durch Unternehmer i.S.d. § 14 BGB („Kunde“, „Unternehmen“).
1.2 Camphire richtet sich nicht an Verbraucher.
1.3 Begriffe:
(a) „Experte“: selbständiger IT-/KI-Freelancer, der über die Plattform Leistungen anbietet.
(b) „Projektvertrag“: Vertrag über Projektleistungen ausschließlich zwischen Kunde und Experte.
(c) „Projektparameter“: im Bestellprozess festgelegte Individualdaten (u.a. Scope, Modell T&M/Milestones, Rate, Wochenkapazität, Laufzeit, Budget Cap, Milestones, IP-Option).
(d) „Projektvergütung“: Vergütung, die dem Experten aus dem Projektvertrag zusteht (ohne Vermittlungshonorar).
(e) „Erstvorstellung“: liegt vor, sobald dem Kunden über die Plattform mindestens eines der folgenden Merkmale eines Experten zugänglich gemacht wird: Profil/Identität, Qualifikationsprofil, Verfügbarkeit, Konditionen/Rate oder ein konkreter Projektvorschlag.
(f) „Net Project Value (NPV)“: Bemessungsgrundlage für das Vermittlungshonorar gemäß Ziff. 8; NPV ist der projektbezogene Netto-Wert ohne Umsatzsteuer/Sales Tax und ohne erstattungsfähige Auslagen/Spesen sowie ohne Camphire-Gebühren.
(g) „Vermittlung“: Abschluss eines Projektvertrags zwischen Kunde und Experte über die Plattform (Angebot/Annahme) für einen konkreten Projektauftrag („Engagement“).
2. Rolle von Camphire (Marketplace/Vermittlung) – keine Projektvertragspartei
2.1 Camphire betreibt einen digitalen Marketplace zur Vermittlung unabhängiger Experten an Unternehmen.
2.2 Camphire ist NICHT Vertragspartei des Projektvertrags zwischen Kunde und Experte. Camphire schuldet keine Projektleistung, keine Projektsteuerung, keine Leistungsabnahme und keine Erfolgs-/Eignungsgarantie.
2.3 Camphire kann technische Prozesse (Checkout, Dokumentation, Dispute-Workflow) bereitstellen, ohne dadurch Projektverantwortung zu übernehmen.
3. Registrierung, Account, Pflichten
3.1 Die Nutzung setzt einen Account voraus. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und informiert Camphire unverzüglich bei Missbrauch.
3.2 Der Kunde stellt richtige und aktuelle Unternehmens- und Rechnungsdaten bereit und hält diese aktuell.
3.3 Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Personen den Account nutzen.
4. Vertragsabschluss (Clickwrap) und Dokumentenrangfolge
4.1 Mit Registrierung/Nutzung akzeptiert der Kunde diese Customer Terms.
4.2 Ein Projektvertrag kommt zustande, wenn (i) der Kunde über die Plattform eine Beauftragung/Projektorder mit Projektparametern abgibt und (ii) der Experte diese annimmt. Der Projektvertrag umfasst die Projektparameter und die „Project Terms“ (Projektbedingungen).
4.3 Rangfolge im Konfliktfall: (1) Projektparameter, (2) Project Terms, (3) diese Customer Terms.
4.4 Der Kunde kann die Vertragsdokumente während des Checkouts abrufen und speichern/herunterladen.
5. Rechnungsstellung im Namen und für Rechnung des Experten (Dritt-Rechnung)
5.1 Camphire kann als beauftragter Dritter Rechnungen für Projektleistungen im Namen und für Rechnung des jeweiligen Experten erstellen, übermitteln und ggf. korrigieren („Dritt-Rechnung“).
5.2 Leistender Unternehmer (supplier of record) bleibt der Experte. Der Kunde bleibt für seine steuerlichen Pflichten verantwortlich (z.B. Reverse Charge), soweit anwendbar. Rechnungen können entsprechende Hinweise enthalten, ohne dass Camphire oder der Experte steuerliche Beratung schuldet.
5.3 Camphire stellt das Vermittlungshonorar dem Kunden gesondert in Rechnung (eigene Rechnung von Camphire).
6. Zahlungsabwicklung über Camphire
6.1 Projektvergütung: Zahlungen der Projektvergütung erfolgen an Camphire als vom Experten bevollmächtigte Inkasso-/Zahlstelle. Zahlung der Projektvergütung an Camphire wirkt – im Umfang der Vereinnahmung – schuldbefreiend gegenüber dem Experten.
6.2 Vermittlungshonorar: Zusätzlich zur Projektvergütung schuldet der Kunde Camphire das Vermittlungshonorar nach Ziff. 8.
6.3 Zahlungsweg: Camphire kann dem Kunden ermöglichen, Projektvergütung und Vermittlungshonorar (i) in einem Zahlungsvorgang oder (ii) in separaten Zahlungsvorgängen zu begleichen. Camphire weist die Aufteilung transparent im Checkout und in der Abrechnung aus.
6.4 Weiterleitung an Experten: Camphire leitet die vereinnahmte Projektvergütung unverzüglich nach Zahlungseingang (d.h. nach Eingang „cleared funds“) an den Experten weiter, vorbehaltlich Ziff. 6.5.
6.5 Vorübergehende Zurückhaltung (Holds): Camphire darf Zahlungen oder Auszahlungen vorübergehend zurückhalten, soweit dies erforderlich ist
(a) zur Klärung eines gemeldeten Streitfalls (Dispute) nach Ziff. 10,
(b) bei Betrugs-/Missbrauchsverdacht,
(c) zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten oder bank-/compliancebedingter Anforderungen (z.B. Sanktionsprüfungen),
(d) bei Rückbelastungen/Retouren oder fehlgeschlagenen Zahlungen,
(e) bei objektiv begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Zahlung.
6.6 Zahlungsinformationen: Zahlungsarten und Zahlungsinformationen ergeben sich aus dem Checkout und/oder den Rechnungen. Bankdaten müssen nicht in diesen Bedingungen aufgeführt sein.
7. Projektmodelle, Nachweise, Bestätigung
7.1 T&M (Time & Materials): Im Fall der Abrechnung nach Stunden-/Tagessatz auf Basis von Timesheets/Leistungsnachweisen: Der Kunde bestätigt Timesheets innerhalb von 5 Werktagen nach Einreichung oder rügt konkret und begründet. Erfolgt keine fristgerechte begründete Rüge, gelten Timesheets als bestätigt.
7.2 Milestones: Im Fall der Abrechnung nach Milestones: Milestones und Beträge werden in den Projektparametern festgelegt. Der Kunde bestätigt Milestones innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung oder rügt konkret und begründet. Erfolgt keine fristgerechte begründete Rüge, gelten Milestones als bestätigt.
7.3 Beanstandungen müssen konkret sein (z.B. fehlende Deliverables, Abweichung vom vereinbarten Scope).
8. Vermittlungshonorar (einmalig je Vermittlung/Engagement; on top)
8.1 Anspruch: Für jede Vermittlung (Ziff. 1.3(g)) schuldet der Kunde Camphire ein einmaliges Vermittlungshonorar, dessen Höhe marktüblich sein muss und Verhandlungsgegenstand zwischen den Parteien ist.
8.3 Erweiterungen innerhalb desselben Engagements: Erhöhen Kunde und Experte während eines laufenden Engagements den NPV (z.B. Budget Cap-Erhöhung, zusätzliche Milestones) über die Plattform, kann Camphire auf den Erhöhungsbetrag ein zusätzliches Vermittlungshonorar in Höhe des ursprünglichen Vermittlungshonorars verlangen.
8.4 Verlängerungen / Folge-Engagements: Eine Verlängerung gilt als Teil desselben Engagements, wenn sie (i) ohne Unterbrechung oder mit einer Unterbrechung von höchstens 14 Kalendertagen erfolgt und (ii) über die Plattform als „Extension“ bestätigt wird. Eine Neubeauftragung („Folge-Engagement“) liegt vor, wenn ein neues Projekt/Scope mit neuer Order angelegt wird oder die Unterbrechung mehr als 14 Kalendertage beträgt; dafür fällt ein neues Vermittlungshonorar an.
8.5 Fälligkeit & Checkout-Transparenz: Das Vermittlungshonorar wird mit Zustandekommen des Projektvertrags fällig und wird im Checkout separat ausgewiesen. Der Kunde bestätigt vor Abschluss die getrennte Aufstellung von Projektvergütung (an Experten) und Vermittlungshonorar (an Camphire).
8.6 Keine Kürzung der Expertenvergütung: Das Vermittlungshonorar reduziert die Projektvergütung des Experten nicht. Der Experte erhält 100% der bestätigten Projektvergütung (vorbehaltlich zulässiger Holds/Disputes).
9. Keine Haftung für Expertenleistungen; Haftung von Camphire (Plattform)
9.1 Camphire haftet nicht für Handlungen/Unterlassungen der Experten oder für Inhalt, Qualität, Rechtmäßigkeit oder Ergebnisse der Projektleistungen.
9.2 Camphire haftet für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3 Im Übrigen haftet Camphire nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangener Gewinn sind – soweit zulässig – ausgeschlossen.
9.4 Unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
10. Dispute-Verfahren (Streitfälle)
10.1 Der Kunde kann innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bestätigung (Timesheet/Milestone) einen Dispute über die Plattform melden und begründen.
10.2 Während eines Disputes kann Camphire die betroffenen Beträge vorübergehend zurückhalten (Hold). Camphire entscheidet nicht verbindlich über Leistungsfragen, kann aber Dokumente/Belege anfordern und den Workflow zur Klärung bereitstellen.
10.3 Ansprüche aus dem Projektvertrag bleiben unberührt; der Kunde klärt Streitigkeiten primär direkt mit dem Experten.
11. Umgehungsschutz (Anti-Circumvention)
11.1 Beauftragt der Kunde einen von Camphire erstvorgestellten Experten außerhalb der Plattform innerhalb von 24 Monaten ab Erstvorstellung, schuldet der Kunde Camphire mindestens das Vermittlungshonorar, das bei einer Vermittlung über die Plattform angefallen wäre.
11.2 Kann der Kunde nachweisen, dass kein ursächlicher Zusammenhang zur Erstvorstellung über Camphire besteht, entfällt der Anspruch.
11.3 Ziff. 11 gilt nicht, wenn Camphire der Direktbeauftragung vorher schriftlich zugestimmt hat.
12. Vertraulichkeit
12.1 Der Kunde behandelt vertrauliche Informationen (u.a. Expertenprofile, Konditionen, Kommunikation) vertraulich und nutzt sie nur zur Projektanbahnung/-durchführung.
13. Sperrung/Kündigung
13.1 Camphire kann Accounts bei Missbrauch, Rechtsverstößen, Umgehung, Betrugsverdacht oder erheblichen Compliance-Risiken sperren oder kündigen.
13.2 Offene Zahlungen/Disputes werden nach Maßgabe dieser Bedingungen behandelt.
14. Änderungen dieser Bedingungen
14.1 Camphire kann diese Bedingungen aus sachlichen Gründen anpassen (Recht/Compliance, Funktionen, Sicherheitsanforderungen). Änderungen werden in der Plattform bekanntgegeben.
14.2 Soweit rechtlich zulässig, gelten Änderungen bei fortgesetzter Nutzung nach Ablauf einer angemessenen Frist als akzeptiert; der Kunde kann widersprechen und den Account kündigen.
15. Sprache, Rechtswahl, Gerichtsstand
15.1 Diese deutsche Fassung ist maßgeblich. Eine ggf. bereitgestellte englische Übersetzung dient nur der Convenience.
15.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen Customer Terms ist – soweit zulässig – Berlin.